Jens Holzkämper: BVerfG verkündet: Berechnung d. Hartz-4-Regelsätze verf.-widrig!

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Tach,

ich habe die Überschrift mal angepaßt:

1. An den Zahlen hat das Gericht nichts direkt auszusetzen: "Die in den Ausgangsverfahren geltenden Regelleistungen von 345, 311 und 207 Euro können zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht als evident unzureichend angesehen werden." Es kritisiert nur die Berechnungsgrundlage, wenn unsere neue Regierung eine bessere Berechnung stellen kann, halte ich es für unwahrscheinlich, dass die Sätze nach oben gehen werden.

2. Die BVG ist der Laden, der die U-Bahnen in Berlin unpünktlich fahren läßt.

mfg
Woodfighter