deine Feststellung ist aber dennoch irreführend. Das ist nicht der 'verkehrteste Weg' zur Festlegung des charsets, sondern der Fallback für den Fall, dass der Server im HTTP-Header keine Angabe mitliefert oder für den Fall, dass das Dokument (irgendwann mal) nicht von einem Server ausgeliefert wird (lokale Ausgabe aus Datei).
Ok, welcher dir bekannte Browser öffnet eine Datei ließt diese bis irgendwo eine Meta-Anweisung ausgeliefert wird interpretiert diese und beginnt wieder von vorne mit dem "richtigen Charset"?
Diese Zeile als Fallback zu nutzen bedeutet: Manuelle Ansicht des Quelltextes, lesen der Metazeile, manuelle Einstellung des Browsers.
Es gibt viele Hoster, die die mit .htaccess möglichen Angaben stark einschränken.
Nur wenn man diesen Personenkreis zu den Hostern zählt. Das sind Anbieter von irgendwelchen werbefinanzierten Webseitenteilleistungen. Bei einem bezahlten Auftritt ist ein nichtzugang zur .htaccess undenkbar. Und sorry wir sprechen hier von ab 1,15 im Monat (Das wäre ein Werbelink, wenn du willst linke ich es mal ein!).