Hi,
Ist das aus rechtlichen Gründen unbedenklich?
Nach aktueller Rechtsprechung in D ist m.W. das unauthorisierte Herunterladen urheberrechtlich geschützten Materials nicht strafbar;
Mittlerweile schon.
im Gegensatz zum Upload, wie er bei P2P-Systemen stattfindet,
Der ist übrigens nicht nur "schlimmer strafbar", sondern genau bei selbigem kommt eben auch das Zivilrecht ins Spiel und der Hersteller verlangt ne saftige Entschädigung.