Hi,
Google soll aber eine Weile auf dem Standpunkt gestanden haben, daß man die Veröffentlichung erst untersagen können sollte, wenn die Bilder veröffentlicht sind, rechtlich unhaltbar.
Hmm, wenn Google das getan hat, stimme ich dir zu. Immerhin wäre ja der Fall denkbar, daß ich den Google-Streetview-Wagen sehe, und für mich ein berechtigtes Interesse geltend machen kann.
Dann muß es mir auch prophylaktisch möglich sein, mich an Google zu wenden, mit dem Tenor: In XY um S:M bin ich möglicherweise fotografiert worden, und widerspreche der Veröffentlichung wg. blablub.
Gruß, Cybaer
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Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein.
(Joseph Joubert, Schriftsteller)
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