Hello,
wenn die Erstellung von Konzepten, Texten, Präsentationen, usw. zu Deinem Aufgabenfeld oder einem direkt damit verbundenen gehört und Du dafür "angemessen" (z.B. Tarifgehalt) bezahlt wirst, dann kannst Du gegenüber Deinem Arbeitgeber keine Rechte geltend machen. Das wird sogar im Urheberrecht berücksichtigt.
Weitere Regelungen enthält ggf. das Arbeitnehmer-Erfinder-Gesetz, wenn es sich um dingliche und nicht um geistige Ergüsse handelt.
http://transpatent.com/gesetze/arbnerfg.html
Ob Dein Arbeitgeber nu aber auf deine 'geistlichen' Eingebungen Zugriff hat, das könnte von der Religion abhängig sein :-))
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg