Danke LX, für die schnelle Antwort.
Und... ich stimme Dir in diesem Fall natürlich zu.
Aber es handelt sich hierbei um eine Präsentation des Konzepts, welche der Vorgesetzte halten wird und ich erstellt habe.
In diesem Falls bin ich der Meinung, dass der Vorgesetzte nicht nach außen als / für das Untenehmen handelt, sondern in eigenen Interessen innerhalb des Unternehmens. Daher hätte ich meinem Vorgesetzten das Urheberrecht überlassen müssen, damit dieser mein geistliches Eigentum nutzen darf, oder???
Gruß,
Zerko