suit: Urheberrecht an Konzepten

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In diesem Falls bin ich der Meinung, dass der Vorgesetzte nicht nach außen als / für das Untenehmen handelt, sondern in eigenen Interessen innerhalb des Unternehmens. Daher hätte ich meinem Vorgesetzten das Urheberrecht überlassen müssen, damit dieser mein geistliches Eigentum nutzen darf, oder???

Das Urheberrecht kannst du niemanden überlassen - egal wie, das ist unmöglich.

Du kannst ihm lediglich die Nutzungsrechte, Verwertungsrechte oder sonstwas geben. Im Rahmen eines Dienstverhältnisses ist es allerdings üblich, dass der Arbeitgeber oder andere Mitarbeiter die Arbeit von Firmenangehörigen im Rahmen ihrer Firmentätigkeit nutzen dürfen.