Soweit ich verstehe, geht es nicht darum, dass man nichts mehr loggen *darf* (das ist eine andere Baustelle), sondern darum, dass die Telefon- und Internet-Provider nicht mehr per Gesetz *verpflichtet* sind, Verbindungsdaten 90 Tage lang "auf Verdacht" zu speichern.
Nicht ganz richtig.
Bisher wurden Verbindungsdaten inkl. Mobilfunkzelle usw. 6 Monate (EU gibt 6-24 Monate als Richtlinie vor) und vor allem generell aufbewahrt.
Diese 6 Monate wurden nun in D als Höchstgrenze definiert und es wurden höhergehende und transparentere Bedingungen an die Speicherung (Verschlüsselung, und einiges mehr) und vor allem deren Speicherort und Abruf gestellt.
Da dies bisher also verfassungswidrig gehandhabt wurde, sind nunmehr alle bisher gespeicherten Daten verfassungswidrig und somit _unverzüglich_ zu löschen.
Zudem hat das Bundesverfassungsgericht auch darauf hingewiesen, dass es bestimmte Gruppen gibt, für die eine Datenspeicherung ggf. gar nicht in Frage kommen muss, z.B. kirchliche Hilfestellen.
Kommentatoren aus Politik und Recht sprechen gerade ziemlich unisono von einer schallenden Ohrfeige in Richtung Politik.