Hallo
Wo steht geschrieben, dass sie die Verbindungsdaten nicht (mehr) speichern dürfen?
im Telekommunikationsgesetz
In seinem Kommentar schreibt Heribert Prantl:
"Das Urteil ist hart, aber nicht hart genug.
Es ordnet zwar an, die bisher gespeicherten Daten zu löschen, lässt aber die Speicherung und Weitergabe der Daten für die Zukunft umfassend zu."
Das bis gestern gültige Gesetz ist nicht nur eingeschränkt, sondern per Urteil aufgehoben (ich habe mehrfach den Begriff "nichtig" gelesen). Demnach gilt vorher gültiges, sprich, es dürfen von den Providern nur die zur Rechnungsstellung notwendigen Daten erhoben werden. Da das Gericht die Speicherung von Verbindungsdaten unter bestimmten Voraussetzungen (Ermittlung, Strafverfolgung) für notwendig erachtet, muss dafür eben ein neues Gesetz geschaffen werden. Dann darf aber nur im Einzelfall gespeichert werden, wenn es dafür einen Grund gibt (mindestens ein Anfangsverdacht) und nicht allgemein für/von jeden/jedem, weil die Daten irgendwann für irgendwen mal interessant sein könnten.
Tschö, Auge
Verschiedene Glocken läuteten in der Stadt, und jede von ihnen vertrat eine ganz persönliche Meinung darüber, wann es Mitternacht war.
Terry Pratchett, "Wachen! Wachen!"
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