Moin Mandy,
Der offizielle Weg ist zu kompliziert.
dann ist die Frage, wieviel Risiko du eingehen möchtest, bzw. auf wieviele zugedrückte Augen du hoffen darfst.
das muss auch einfacher gehen, ohne gleich sich Gedanken über die Steuererklärung machen zu müssen.
Nun ja, Theorie und Praxis ...
Theoretisch hast du auf diese Weise Einnahmen, über die das Finanzamt Bescheid wissen will.
Praktisch sind es vielleicht so kleine Beträge, möglicherweise nur wenige 100 EUR im Jahr, dass diese Einnahmen steuerlich vollkommen irrelevant sind. Aber du bietest etwas an, möchstest Geld dafür, und damit ist -so wie ich das sehe- in jedem Fall der Fiskus mit im Spiel. Leider.
Soweit ich weiß, macht das Finanzamt einen Unterschied zwischen gelegentlichen Privatverkäufen, bei denen dann die Einnahmen unter bestimmten Bedingungen nicht angegeben werden müssen. Beispielsweise wenn du per Kleinanzeige deinen Rasenmäher verkaufst. Das beruht aber auf Hörensagen, ich kann dir nicht mit Sicherheit sagen, ob das stimmt bzw. wo das steht.
Auf einer Website eine Ware (auch wenn es immaterielle Werte wie Nutzungsrechte an einem Video sind) gegen Entgelt anbieten gilt aber bestimmt nicht als "gelegentlich".
So long,
Martin
Was du heute kannst besorgen,
das geht sicher auch noch morgen.