Auf die Seite möchte ich drauf,
http://www.aponet.de/notdienst/index.php
Mit deeplinks dieser Art muss man heutzutage aber schon höllisch aufpassen.
Sicher? Woraus schließt Du das?
Wenn man das auf die reale Welt überträgt, dürfte man nicht mehr jemandem sagen wo er in einem Möbelhaus zwischen den Gängen abkürzen kann weil man ja schonst das verwirrende Gängekonzept umgeht und der Kunde potentiell weniger Produkte sieht :p
Wenn man deine Aussage auf die reale Welt überträgt ja. Deine Aussage ist aber nicht Durch die Aussage des Urteils gedeckt, im Gegenteil.
"c) Das Landgericht hat weiter mit Recht angenommen, ...
... Einem Nutzer, der die URL als genaue Bezeichnung des Fundorts der Webseite im Internet noch nicht kennt, wird der Zugang zu dem Werk durch den Hyperlink zwar erst ermöglicht und damit das Werk im Wortsinn zugänglich gemacht; dies ist aber auch bei einem Hinweis auf ein Druckwerk oder eine Webseite in der Fußnote einer Veröffentlichung nicht anders (vgl. BGHZ 156, 1, 14 f. - Paperboy)."