Michael: Ungenehmigte Fotos

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Hallo,

IMHO (und unter Berücksichtigung von IANAL) gilt aber: Bilder, die von öffentlichem Grund und Boden aus gemacht werden, sind grundsätzlich nicht "genehmigungspflichtig".

Die Fotos wurden von Privatgelände gemacht (das Nachbargrundstück ist nicht eingezäunt und gehört einer Wohnungsgenossenschaft).

kann Dir höchstwahrscheinlich auch nur ein Anwalt verbindlich Auskunft erteilen.

Da ich keine Rechtschutzversicherung habe und der Bauträger als großes Unternehmen mit Sicherheit sehr gute Anwälte hat, wollte ich erst mal die Rechtslage ausloten bevor ich mir Kosten aufhalse, auf denen ich dann später vlt. sitzen bleibe. Ich weiss nur leider ob und welche Gesetze hier in Frage kommen.

Danke schon mal
Michael