Der Martin: Ungenehmigte Fotos

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Hallo,

Wikipedia: Panoramafreiheit, Kriterium „an öffentlichen [Aufnahmeorten“]:
„Die Aufnahme muss von einem öffentlichen Weg, einer Straße oder einem Platz aus gemacht werden. Öffentlich ist der Aufnahmeort, wenn er jedermann frei zugänglich ist und im Gemeingebrauch steht; dies gilt auch für privates Gelände, wie Privatwege und Parks, wenn sie für jedermann frei zugänglich sind.“
warum genau wurde also GoogleSTreetView angeschissen?

weil die teilweise mit bis zu 4m hohen Stativen über Hecken und Zäune fotografieren, und damit Perspektiven und Einblicke gewinnen, die dem Normalsterblichen eben nicht zugänglich sind.

Ciao,
 Martin

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Die Zeit, die man zur Fertigstellung eines Projekts wirklich braucht, ist immer mindestens doppelt so lang wie geplant.
Wurde dieser Umstand bei der Planung bereits berücksichtigt, gilt das Prinzip der Rekursion.
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