Hi,
Wenn ich das richtig interpretiere hiesze das also, dass "Mustermann Web-Technologies" oder "Mustermann Entertainment" moeglich waeren. Aber "HighTech Development" eben nicht.
Hm, laut http://www.geschaeftsidee.de/gruenderleitfaden/vorbereitung_17131.html muss wohl zusaetzlich auch noch der Vorname angegeben werden.
Ja, das stimmt. Bei allen "offiziellen" Dingen wie z.B. Verträge, AGB, Impressum, E-Mail-Signatur, Steuererklärung nimmt man seinen Vor- und Nachnamen.
Bei Werbung, Logo, ... kann man eine sog. "Geschäftsbezeichnung" verwenden. das kann dann natürlich auch im Impressum, AGB, Signatur zusätzlich verwendet werden.
Impressum:
Verantwortlich im Sinne von §... Max Mustermann, Adresse...
Geschäftsbezeichnung: Hightech Bla
AGB:
... Vertrag mit Max Mustermann, Adresse bla (im Folgenden benannt nach der Geschäftsbezeichnung Hightec Bla) ...
Das sollte dann passen. Eein abschließendes recht sicheres (nicht unbedingt rechtssciheres ;)) Urteil kann ein Anwalt fällen...
Übrigens die Gewerbeanmeldung hat mit der Firma rein gar nichts zu tun. Man meldet entweder als Einzelunternehmer ein Gewerbe an oder man lässt im Handelsregister eine Firma eintragen und dann meldet die Gmbh oder wer auch immer die Firma hat ein Gewerbe an...
Gruß
Alex