Tom: Privat Blog - Rechte

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Hello Bob,

ich möchte einen Privatblog ins Leben rufen, der sich mit verschiedenen Aspekten des Lifestyles befasst. So zum Beispiel schreibe ich einen Bericht über die neuesten Schuhe von Nike, dazu kommt natürlich ein Bild der Schuhe samt Quellenangabe.

Ist sowas rechtlich erlaubt, oder müsste ich jeweils den Hersteller solcher Produkte anschreiben?

Wenn Du die Schue besitzt und sie selber fotografierst, dies auch erkennbar ist, ist das zulässig. Nicht zu empfehlen sind allerdings üble Nachrede oder nicht nachvollziehbare Bewertungen. Das kann böse ins Auge gehen, weil es als Geschäftsschädigung und Verstoß gegen das UWG gewertet werden kann.

Du bist aber verpflichtet, diese Publikation bei Deiner zuständigen Registraturstelle anzumelden, also in Niedersachen z.B. bei der Landesbibliothek Hannover. Die kannst Du dann auch fragen, was zu beachten ist.

Beschaff Dir das Presse- und Mediengesetz Deines Wohn-/Geschäftssitzes (Ländersache). Darin kannst Du die Pflichten nachlesen.

Einen Anwalt will und kann ich mir für dieses Mini-Projekt (Freizeit, Spass) nicht extra leisten.

Den solltest Du auch nicht unbedingt benötigen.

Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

Tom vom Berg

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/ \ Nur selber lernen macht schlau
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