Tom: Privat Blog - Rechte

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Hello,

Nein (auch wenn Besitz das Fotografieren erleichtern kann). Fotografieren stellt i.d.R. auch keinen Eingriff ins Eigentum dar (dagegen ist Besitz ein Eingriff ins Eigentum), was aber nur für die Fälle von Belang ist,

Stimmt auch wieder. Google fotografiert ja auch fremder Leute Häuser :-)

Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

Tom vom Berg

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/ \ Nur selber lernen macht schlau
http://bergpost.annerschbarrich.de