dedlfix: Userdaten Verschlüsseln? MySQL

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Hi!

Wenn dann wirklich mal jemand diese Information sehen muss, weil das Problem anders nicht zu beheben ist, ist das im Prinzip völlig OK - hier müssen dann eben mal ausnahmsweise die Interessen des Kunden zurückstehen.
Dazu räumt das Gesetz garantiert keine Ausnahme ein.
Da scheinst du das Datenschutzrecht aber nicht sonderlich gut zu kennen.

Stimmt. Da du es aber besser zu kennnen scheinst, kannst du mir sicher die relevante Stelle zeigen. Bis dahin glaube ich nicht, dass man unter dem Vorwand der Problembehebung soweit auf den Datenschutz verzichten darf, dass der Kunde davon negativ betroffen wäre.

Lo!