MichoLee: Lastenheft, Pflichtenheft, Umsetzung, ich raffe es nicht

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Hi,

Ohne eine Lösung zu suggerieren kann ich ja nur behauptet: Ja, die Datei kann gelöscht geworden, editiert werden usw.

Das Wort "Datei" ist im Pflichtenheft eigentlich noch verboten.
Dort sollte eher stehen:

Bei dem LAstenheft handelt es sich um Anforderungen über die gesamte IT. D.h. die Dateien in den Rechnern (Dokumente usw.) müssten verwaltet werden. Man sucht praktisch Lösungen um Dateien/Dokumente, Nachrichten (Emails), Entwicklunsprojekte (Bsp. Webseiten und dazu ein SVN oder sonstige Software), für die Buchhaltung usw.
Eben Anforderungen an die gesamte IT und Geschäftsprozesse. (Nachrichten, Dateien/Dokumente, Passwörter, Aufgaben/Projekte, Versionsverwaltung, Buchhaltung usw. kurz zusammengefasst)
Im Lastenheft wurden dann die jeweiligen Funktionen/Leistungen die gefordert werden erfasst. Ähnlich wie dein Vorschlag unten:

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Die Kundenverwaltung

  • ermöglicht das Erfassen von Kundendaten
  • das Suchen und Anzeigen von Kundendaten
  • die Änderung von Kundendaten unter Berücksichtigung einer Änderungshistorie

Genau. Löschen, editieren, speichern, Signatur in Email hinzufügen, Signatur löschen, oder DATEV-Schnittstelle in der Buchhaltung. (Also ganz neutral im Lastenheft verfasst)

Zur Vereinfachung kann man Kundendaten kopieren
Kundendaten können in Zugriffskreise mit unterschiedlichen Rechten geteilt werden, denen dann widerum Nutzerkreise zugeordnet werden können.

Jeder Zugriff auf die Kundendaten wird registriert

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Genau. So ähnlich ist es bereits verfasst. Bsp. dass bestimmte Dokumente nur von bestimmten Personen angeschaut werden können.

Nur so als Beispiel.
Da steht aber _nicht_ drin, dass das in Dateien, in einer Datenbank oder auf Film oder sonstwo gespeichert wird und auch nicht, dass es "Satzformate" gibt usw. Das ist Aufgabe der datentechnischen Lösung und die beginnt erst beim Grobkonzept (wie speichern) und Feinkonzept (Datenmodell).

Diese Anforderungen stehen oben im Lastenheft. Wenn jedoch Datei nun im Pflichtenheft verboten ist, wie soll ich nun darauf antworten?
Wie antworte ich darauf, dass man Kundendaten erfassen, kopieren oder eine Signatur in eine Nachricht/Email einfügen kann?

Ich dachte, im Pflichtenheft schreibe ich nun, wie in eine Nachricht eine Signatur einfügen kann. (Man will ja in den Anforderung eine ganze Nachrichtenverwaltung)

Grüße