Sven Rautenberg: www.youhavedownloaded.com

Beitrag lesen

Moin!

Da freuen sich die Anwälte.

Weniger, die Uhrzeit fehlt um die Personen ausfindig zu machen

Ergänzend: Nur weil man die IP-Adresse und die Uhrzeit kennt, hat man noch lange nicht den Täter. Wer in technischer Ahnungslosigkeit an seinem DSL-Anschluß ein offenes WLAN betreibt, ist schlechtestensfalls Störer, aber nicht Täter.

Außerdem müssen Tracker ja nicht die Wahrheit über die verfügbaren IP-Partner verbreiten.

- Sven Rautenberg