Moin!
Da freuen sich die Anwälte.
Weniger, die Uhrzeit fehlt um die Personen ausfindig zu machen
Ergänzend: Nur weil man die IP-Adresse und die Uhrzeit kennt, hat man noch lange nicht den Täter. Wer in technischer Ahnungslosigkeit an seinem DSL-Anschluß ein offenes WLAN betreibt, ist schlechtestensfalls Störer, aber nicht Täter.
Außerdem müssen Tracker ja nicht die Wahrheit über die verfügbaren IP-Partner verbreiten.
- Sven Rautenberg