Tom: gewußt wie

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Hello,

Dann erstatte Anzeige gegen unbekannt, und überlaß der Staatsanwaltschaft die Ermittlung des vorherigen Domaininhabers.
Das führt aber zu jeder Menge Streß und Kosten. Ich würde lieber versuchen, den Abmahner VOR einem Prozess davon zu überzeugen, dass der Mailversender nachweisen kann, dass es nichts unrechtes getan hat und den Abmahner so von seinem Vorhaben abbringen.

Ich würde mal auf dem Standpunkt stehen, dass der jetzige Domaininhaber eben eine "gebrauchte Domain" übernommen hat. Da muss er mit Beeinträchtigungen rechnen. Er muss ja nicht dasselbe eMailkonto führen, wie der Vorbesitzer. Wenn er es trotzdem tun will, muss er auch am reibungslosen Ablauf mitwirken.

(Zur Info für Wadenbeißer: das war der Ketzermodus)

Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

Tom vom Berg

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/ \ Nur selber lernen macht schlau
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