Hi,
Ich würde mal auf dem Standpunkt stehen, dass der jetzige Domaininhaber eben eine "gebrauchte Domain" übernommen hat.
Wenn man eine Domain registriert bekommet man aber eben i.d.R. nicht mit, ob diese vorher schon einmal verwendet wurde. Zumindest nicht wenn wie in diesem Fall die domain früher nicht für eine Website verwendet wurde sondern nur zum Email verkehr.
Da muss er mit Beeinträchtigungen rechnen. Wenn er es trotzdem tun will, muss er auch am reibungslosen Ablauf mitwirken.
Das würde ich ähnlich sehen und das will ich dem klagewütigen auch rüberbringen. Fragt sich nur ob das die Rechtssprechnung auch so sehen würde.
Ist eigentlich ein juristisch recht interessanter Fall, habe nur nicht das Geld, die Zeit und die Lust um rechtsgeschichte zu schreiben.
Btw.: irgendwie kann ich den Abmahner auch verstehen. So wie ich das mitbekommen habe, hat der eine Projekt (wohl für einen Kunden) entwickelt und wohl kurz vor oder nach dem Stapellauf bekommt er das Postfach voll Zeug. Wahrscheinlich wurde die Emailadresse früher für etliches genutzt oder ist gar in die Hände von richtigen Spammern gekommen.
Er muss ja nicht dasselbe eMailkonto führen, wie der Vorbesitzer.
Es ist eben die info@
Schönen Feiertag,
Prost!