Texter mit x: anonyme Dummies

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Interessant. Wie ist das mit Logos? ... Sowas ist nicht geschuetzt?

Das Urheberrecht kennt keine Logos in Abgrenzung zu Grafiken. Fotos (Lichtbilder und ähnliches) sind immer geschützt, weil §72 das so sagt, für Grafiken gilt das nicht. Damit Grafiken nach dem Urheberrecht geschützt sind, muß es sich um Werke im Sinne des Urheberrechts handeln, also schöpferich nicht trivial.

Da es hier um digitale Medien geht, unter Grafik ist hier alles zu verstehen, was eine Bilddatei aber kein (Digital-)Foto ist. Fotos denen ihr Charakter als Foto durch Bildbearbeitung (beispielsweise durch die Anwendung eines "Relief-Filter") genommen wird, zählen ab dann auch als Grafik.