Hallo,
Hängt ganz davon ab, was in eurer Auftragsvereinbarung steht.
ja, sehe ich auch so.
Imho kaufst du eine Software ja auch nur die Nutzungsrechte und nicht den Quellcode.
Das kommt drauf an: Bei Standardsoftware, die sozusagen an jeden verkauft wird, ist das wohl der Normalfall. Da bin ich ja auch nicht Auftraggeber, sondern nur Kunde, der das Produkt so kauft, wie es angeboten wird, oder es bleiben lässt.
Wenn ich aber ein Werk speziell nach meinen Vorgaben in Auftrag gebe, dann erwarte ich hinterher, dass auch die dabei entstehenden Skizzen, Konstruktionszeichnungen, oder bei Software eben die Quellcodes in mein Eigentum übergehen - ebenso wie ich beim Fotografen verlange, dass ich auch die Negative bekomme (oder heutzutage eine Kopie dessen, was aus seiner Digicam "herausfällt").
Es ist durchaus das gute Recht der Firma dir den Zugang zum Quellcode zu verweigern.
Mag sein. Als Kunde würde ich das aber nicht akzeptieren.
Ciao,
Martin
Der Bäcker schlägt die Fliegen tot
Und macht daraus Rosinenbrot.
Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(