LX: ironische Datenschutzerklärung

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Die Weitergabe wäre durch so einen kurzen Satz natürlich auch nicht mit 10 Unterschriften des Betroffenen darunter wirksam...

Es sei denn, der Betroffene würde das ganz ausdrücklich gutheißen und schriftlich (am besten notariell beglaubigt) an den Seitenbetreiber schicken - wobei das auch wieder ein Fall für die ironische Datenschutzerklärung wäre...

Gruß, LX

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RFC 1925, Satz 3: Mit ausreichendem Schub fliegen Schweine ganz wunderbar. (...)