Hi,
Also ich dachte immer ein Vertrag sei personen- und nicht adressgebunden.
Beides. Der, aber eher sogar nur adressgebunden. Die Rechte aus einem Vertrag kann man ziemlich einfach abtreten, so dass an einen anderen geleistet werden muss. Aber den Ort kann man nicht einfach ändern. Es ist ein DSL-Anschluss in der Wohnung X geschuldet. Dann kann man dem Anbieter nicht zumuten aufeinmal ganz woanders leisten zu müssen.
Und selbst wenn es sich bereits um einen neuen Vertrag handelt. Kommt man aus sowas nicht durch erneuten Adresswechsel raus? Angenommen er zieht erstmal zu mir. Dann müsste doch sein Vertrag erlöschen? Sobald der Vertrag futsch ist, zieht er wieder zurück. Müsste er dafür überhaupt umziehen? Würde ein einfaches Anmelden an neuer Adresse nicht reichen? Oder müsste die Wohnung offiziell nicht mehr an ihn vermietet sein? Dann könnte man vor Ort doch eben mal nen Monat die Wohnungen tauschen und den einen Vertrag kündigen?
Solche Sachen sollte man ganz schnell vergessen - das wird nicht gut, wenn sowas rauskommt.
Es gab erst kürzlich ein BGH-Urteil zu einem ähnlichen Fall.
http://www.recht-huber.de/aktuelle-urteile/aktuelles/article/kein-recht-zur-ausserordentlichen-kuendigung-dsl-vertrag-bgh-urteil-v-11112010-az-iii-zr.html
Hier war eine außerordentliche Kündigung nicht möglich obwohl in der neuen Wohnung des Kunden kein DSL-Anschluss zur Verfügung gestellt werden konnte. Der Kunde muss den Anschluss trotzdem weiter bezahlen, auch wenn er damit nichts mehr anfangen kann.
Begründung:
1. Das Umziehen liegt alleine in der Sphäre des Kunden - der Provider hat ihn ja nicht gezwungen
2. Der Anbieter hat auch Verträge mit kürzeren Laufzeiten angeboten - wenn der Kunde hätte flexibel sein wollen hätte er halt so einen (teureren) Vertrag nehmen sollen
3. Die Leistungen des Providers (Router etc.) amortisieren sich erst nach der 2-jährigen Laufzeit. Der Provider hätte also viel weniger bzw. sogar Verlust, wenn man den Kunden da einfach rauslassen würde.
Dieses Urteil kam mit Überraschung, weil vorher wohl eher von so einer außerordentlichen Kündigungsmöglichkeit ausgegangen wurde. Aber jetzt ist es nunmal so und für Fälle wo wirklich auch Verträge mit kürzeren Laufzeiten angeboten wurden auch durchaus richtig und nachvollziehbar. (Auch wenn es aus Sicht des Kunden natürlich schlecht ist...)
Gruß
Alex