Hi, Steel!
Es gibt tatsächlich bei DSL-Verträgen noch kein spezifisches Urteil über die Verwendung unüblicher AGBs, allerdings mehrere auch widersprüchliche Urteile über Vertragsverlängerungen in AGBs in unterschiedlichen Zusammenhängen (Lockangebote, Handyverträge, etc.).
Dass es keine Urteile gibt, kann u.U. auch heißen, dass Vodafone in solchen Fällen regelmäßig eine außergerichtliche Einigung sucht, um nicht zu viel Präzedenz in Verbindung mit der damit verbundenen Negativ-Presse zu schaffen.
Gruß, LX
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RFC 1925, Satz 3: Mit ausreichendem Schub fliegen Schweine ganz wunderbar. (...)
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