Hi,
Ein Geschäftsführer darf aber z.b. nicht einfach so in den Emails seiner Mitarbeiter wühlen. Wenn ich einen Brief in die Firma bekomme, so darf den mein Chef z.b. ja auch nicht ohne weiteres aufmachen.
das kommt AFAIK darauf an, wie dieser Brief adressiert ist.
Meines Wissens gilt ein Brief, der an die Irgendwo GmbH, zu Händen Herrn Mustermann adressiert ist, zunächst mal als Geschäftspost. Also darf im Falle der Abwesenheit von Herrn Mustermann (Urlaub, Krankheit, Ausscheiden) auch sein Vertreter bzw. sein Vorgesetzter den Brief öffnen.
Anders verhält es sich, wenn die Anschrift zusätzlich den Vermerk "persönlich" enthält. Dann hat niemand anders da reinzuschauen.
Und genau wegen dieser Regel gab es damals bei meinem früheren Arbeitgeber eine heiße Diskussion, weil dort aufgrund einer allgemeinen Anweisung alle eingehende Post bereits in der Poststelle geöffnet wurde. Damit wäre das Briefgeheimnis im Falle von "persönlich" adressierten Briefen verletzt worden. Leider wurde die Angelegenheit seinerzeit unter den Teppich gekehrt, ohne dass es eine wirkliche Lösung gab.
Über entsprechende Vereinbarungen ist das aber natürlich regelbar.
Da bin ich mir immer noch nicht sicher.
Bin allerdings auch kein Jurist :)
Einverstanden. Ich auch nicht.
Ciao,
Martin
Gültig sind Frauen ab 16, wohlgeformt ab 160 Pfund.
(Gunnar Bittersmann)
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