Ulysses: BGH VII ZR 22/11 - Internetdienstleister nahm Revision zurück

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Hi!

Wenn es so ist wie Du darstellst,

Ja, es war die klassische "Referenzkundenmasche", nur dass mein Bekannter durch mich vorbereitet war und den Vertreter nach einiger Zeit einfach auflaufen ließ.
Ich wusste aber nicht, dass es gegen diese Methoden schon ein österr. Gerichtsurteil gibt, sonst hätten nicht nur mein Bekannter und ich uns amüsiert sondern vielleicht auch ein Rechtsanwalt - schade aber auch...

FG Ulysses