Hallo,
* erster Absatz: "mit einem Gruppenraum, 4 Appartements, einer geräumigen Hochetage ein
Wellnesbereich, 2 Terrassen und ein etwa 2000 qm großer Garten"
Vor "ein Wellnessbereich" fehlt ein Komma.
und dem Wellness fehlt ein s. Und dem "ein" vor Wellness fehlt das "em".
stimmt, ist mir gar nicht aufgefallen. Dann steht der große Garten natürlich auch noch im falschen Kasus.
Wirklich?
Hängt davon ab, ob der Garten zur Pension gehört oder zum Gebäude:Zur Pension gehört ein Gebäude
[[[[ mit einem Gruppenraum, 4 Appartements, einer geräumigen Hochetage, einem Wellnessbereich, 2 Terrassen]]]]
und ein etwa 2000 qm großer Garten.
tatsächlich, so geht's auch. Ich hatte nur den Bezug "... ein Gebäude mit [Aufzählung]" gesehen und den Garten auch dieser Aufzählung zugerechnet.
Bei der Doppel-s-Regelung spiele ich aus Überzeugung mit;
Gerade das finde ich besonders unlogisch, weil's dazu führt, daß ein Wort in verschiedenen Schreibweisen existieren kann, je nachdem, wie es (regional unterschiedlich) ausgesprochen wird (das Geschoss/Geschoß wurde ja schon genannt).
Hmm, ja. Allerdings habe ich die jetzt reglementierte Schreibweise auch vor der Rechtschreibdeform oft schon intuitiv (und seinerzeit falsch) angewendet.
Vorher war's m.E. einfacher: 2 aufeinanderfolgende s in derselben Silbe --> ß, sonst ss
Oh. Mir war gar nicht bekannt, dass es zur früheren Schreibweise auch eine Regel gab. Ich habe das eher so erlebt, dass man das halt bei jedem Wort individuell wissen muss(te). Ich suche gerade nach Beispielen, bei der die von dir genannte Regel nicht gepasst hätte. Scheint aber flächendeckend zu stimmen ...
Ciao,
Martin
Wenn ein Räuber eine deutsche Amtsstube überfällt, welchen Satz kann er sich dann sparen?
"Keine Bewegung!"
Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(