Moin!
Da wünscht man sich doch glatt die Fortsetzung, in der Mörder vor Gericht steht und freigesprochen werden muss, weil der Verteidiger alle widerrechtlich beschafften Beweise für nichtig erklärt
.. die es in Deutschland nicht gibt, weil hier ein Beweisverwertungsverbot für illegal beschaffte Beweise nicht existiert. Da wäre anzusetzen: Beweisverwertungsverbote nach rechtswidrigen Hausdurchsuchungen oder "Online-Durchsuchungen" würden dazu führen, dass seitens der Polizei, der Staatsanwaltschaften und der Richter alles getan würde um illegale Handlungen zu vermeiden. So ist es scheißegal und es wird munter das Recht gebrochen... bis hin zur Androhung oder sogar Ausübung von Gewalt zum Erzwingen von Aussagen.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix