Texter mit x: , Urheber-; abgeleitetes Werk

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Folgende Situation, ich habe einen Screenshot aus einem Computerspiel

Die Wahrscheinlichkeit, daß es sich dabei um ein Werk handelt oder ein Werk abgebildet ist, ist relativ klein.

Anschließend habe ich es manuell vektorisiert (also: nachgezeichnet)

Mit Hilfe der Funktion eines Grafikbearbeitungsprogramms nehme ich an?! Die Wahrscheinlichkeit daß Du dabei ein neues Werk geschaffen hast (selbst unter der Voraussetzung, das die Vorlage ein Werk war) ist relativ gering.

und verwende es nun als Bild-Zitat mit Quellenangabe zur Webseite

Daß dem wirklich so ist halte ich für unwahrscheinlich. Schon ob man mit einer Bearbeitung im rechtlichen Sinne überhaupt zitieren kann, erscheint mir fraglich.

Also wenn ich so einen Screenshot "abzeichne" (denn das ist defacto passiert), genauer gesagt habe ich ein einzelnes Objekt aus einem Screenshot genommen, dies entzerrt (Perspektive) und dann abgezeichnet.

Das Produkt von einem Vorgang der dem Durchpausen gleichkommt, ist eher eine Kopie als eine Bearbeitung, auch wenn es dem Original nicht völlig gleicht. Demzufolge ist es praktisch ausgeschlossen, daß ein Bearbeitung (genehmigungspflichtig falls die Vorlage ein Werk war) entstanden ist, die selbst ein Werk ist. Erst recht ist es praktisch ausgeschlossen, daß ein Werk in freier Bearbeitung (genehmigungsfrei) entstanden ist.

kann ich es dann selbst lizensieren? Kann ich es frei lizensieren?

Wenn Du kein fremdes Werk unzulässig verwendet hast, darfst Du dein Bild lizenzieren. Wenn dein Bild kein Werk ist, darf es jeder auch ohne Lizenz verwenden.

Oh und falls das hilft kann ich mir natürlich auch selbst so einen Screenshot organisieren und muss den nicht von der Webseite nehmen.

Ein scrsenshot ist niemals ein Werk, er bildet höchstens ein Werk ab. Insofern ist es irrelevant, ob Du den screenshot selbst machst.