Sven Rautenberg: nebentätige Selbstständigekeit

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Moin!

Bei mir ist also Fakt, ich hätte es gerne, dass das Einkommen durch meine nebentätigkeit vom einkommen meines Angestelltenverhältnisses getrennt ist.

Das ist ja schön und gut, hatte ich auch mal ein paar Jahre. Trotzdem zum Mitschreiben: du WIRST Steuern zahlen müssen auf dein Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, auch wenn du Kleinunternehmer bist. Das liegt daran, dass der BETRAG aus selbstständiger und nicht-selbstständiger Arbeit versteuert wird. Du wirst also keine Steuern sparen, so wie du es hier beschrieben hast.

Glaub's mir einfach. Auch wenn es miesepetrig wirkt.

Stimmt schon: Einkommen wird vom Finanzamt in jedem Fall addiert, egal aus welcher Quelle es stammt. Und es ist für dich als Unternehmer egal, ob du Umsatzsteuer abführst, oder nicht. Netto soll bei dir dasselbe rauskommen, also schreibst du entweder eine Rechnung ohne Umsatzsteuer, und dein Kunde kann keine Vorsteuer gegenrechnen, oder du schreibst über denselben Nettobetrag eine Rechnung plus die Umsatzsteuer, dann rechnet dein Kunde Vorsteuer dagegen und zahlt effektiv denselben Betrag an dich.

Der Unterschied liegt ausschließlich bei dir als Unternehmer: Kleinunternehmer berechnen nicht nur keine Umsatzsteuer, sie können auch keine Vorsteuer gegenrechnen, also sämtliche Anschaffungen müssen dann immer brutto bezahlt werden und kosten entsprechend viel. Dafür als Gegenleistung müssen sie keine Vorsteuervoranmeldung abgeben.

Der Sparvorteil der Umsatzsteuer in der Rechnung entsteht, wenn auch Kosten gegengerechnet werden gegen die Einnahmen, weil dann alle Ausgaben nur noch mit dem Nettobetrag zu Buche schlagen.

Das Gesamteinkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit wird dann Steuergrundlage. D.h. wenn dein Arbeitgeber dir unter dem Strich 1000 Euro zukommen lassen will, dann zahlt er das entweder als Nettosumme (oder Netto-für-Brutto im Kleinunternehmerfall) aufgrund deiner Rechnung, oder er zahlt dir das Geld als Gehaltsbonus.

Klar: Gehaltsboni sind nicht nur mit deinem persönlichen Steuersatz zu versteuern (der ergibt sich aus deinen Bruttoeinnahmen), sondern es fallen auch noch Sozialabgaben an. Von den tausend Euro deiner Rechnung geht nix dergleichen ab. Aber das sind ja auch keine Steuern.

Aber weil es Sozialabgaben sind, hat dein Chef jetzt die Bedenken, denn effektiv hast du als Angestellter in Vollzeit noch einen Nebenjob gleichartiger Ausrichtung im selben Unternehmen für die Erstellung dieser Software. Rein aus urheberrechtlicher Sicht gehört die Software nämlich deinem Chef, weil du sie in Erledigung deiner Werktätigkeit geschaffen hast. Lies mal die gesetzlichen Regelungen zum Arbeitnehmererfinderrecht. Nur wenn dein Chef auf die Wahrnehmung seiner Rechte durch Erklärung dir gegenüber verzichtet, kannst du die Software überhaupt regulär selbst vermarkten.

- Sven Rautenberg