Tom: Arge-Scheck wurde von Familienmitgliedern ...

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Hello,

Jap. Du machst uns dumm. Also ignoriere ich deinen Post mal. Denn hier gehts um was ernstes.

Nee!

Du lässt uns dumm.
Du sagst nicht, wie alt Deine Freundin ist und ob sie schon mal selber etwas dagegen unternommen hat.
Außerdem kann sie, sofern sie volljährig ist, sowohl bei der ARGE, als auch bei der Post schriftlich jegeliche Postempfangsvollmacht von irgendjemand Anderem widerrufen, sollte die jemals bestanden haben.

Danach wären diese Stellen dann voll haftbar für "verlorene Schriftstücke".

Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

Tom vom Berg

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/ \ Nur selber lernen macht schlau
http://bergpost.annerschbarrich.de