Hallo,
Da ich in einem anderem Beruf tätig bin,
solltest Du erst mal überprüfen, ob eine solche Nebentätigkeit laut Arbeitsvertrag melde- und/oder genehmigungspflichtig ist - Du hast Deine Arbeitskraft ja schon an einen Arbeitgeber "verkauft", und der könnte "beleidigt" sein, wenn Du wegen der Nebentätigkeit bei Ihm ständig erschöpft einschläfst ...
das ist zwar eine Klausel, die in vielen Arbeitsverträgen steht, aber ich find's unverschämt. Man hat mit seinem Arbeitgeber einen Vertrag über eine bestimmte wöchentliche oder tägliche Arbeitszeit. Ob man in der verbleibenden Freizeit in der Hängematte schaukelt, Leistungssport betreibt, eine weiterführende Ausbildung macht oder mit einem Nebenjob Geld verdient - kurz: worin man außerhalb der Arbeitszeit seine Energie investiert, geht den Arbeitgeber IMHO nichts an. Es sei denn, die nebenberufliche Tätigkeit stünde mit dem Hauptjob in wirtschaftlicher Konkurrenz. Das wäre dann ein Interessenkonflikt. Aber sonst ...
So long,
Martin
You say, it cannot be love if it isn't for ever.
But let me tell you: Sometimes, a single scene can be more to remember than the whole play.
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