Multi: Abfotografierte Bilder

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Aber das Foto eines rechtmäßig in deinem Besitz befindlichen physischen Werkes stellt durchaus ein neues Werk nach dem Urheberrecht dar.

Darunter fällt aner IMO weder ein Buch noch ein Fernsehbild ;)

Grundsätzlich handle ich im Bereich Urheber-/Nutzungsrecht  nach dem Motto, was mir nicht schriftlich erlaubt wurde, lasse ich sein. Damit bin ich auf der sicheren Seite.

Da ich kein Jurist bin, kann ich auch keine Fallentscheidung trefen, da mir das fachwissen über die Gesetzeslage fehlt.