Wie wäre eigentlich so eine Captcha Idee mit dem Telemediengesetz vereinbar?
Wenn man wirklich erst etwas kopieren oder eine Rechenaufgabe lösen muss oder so und dann erst auf der Seite landet wo die Mailadresse sichtbar ist.
ist das deiner Ansicht nach mit:
"leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" (TMG)
vereinbar?
Falls "ja" meinst du, dass andere (Anwälte) das auch so sehen?