Hallo,
aber hoffentlich erst, nachdem er die AGBs zur Kenntnis genommen hat. ;-)
Das Plural-s ist nicht verkehrt.
doch, in diesem Fall schon, weil der Grundbegriff, den die Abkürzung eigentlich meint, schon im Plural steht.
Man sollte nicht vom ausgeschriebenen Wort ausgehen, sondern die Abkürzung als eigenständiges Wort betrachten. Eine GmbH kann man schließlich auch schlecht als GenmbH verpluralen *). Das wäre zwar logisch sinnvoller als GmbHs, ist aber sprachlicher Unfug. Sprache folgt sowieso nicht der reinen Logik.
Den Einwand kann ich nachvollziehen - aber er passt nicht zu "AGB", dafür zu vielen anderen Fällen wie etwa PKWs, AGs oder PCs. Und zwar deshalb, weil der Grundbegriff da im Singular steht. Interessanterweise hat sich abweichend von diesem Muster aber "SPSen" (Speicherprogrammierbare Steuerungen) durchgesetzt. Oder eben PLCs (Programmable Logic Controllers).
Ciao,
Martin
Kopflosigkeit schützt nicht vor Migräne.
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