Hello,
Solange nichts in der Öffentlichkeit passiert, sondern nur einen internen Nutzerkreis hat, dürfte ein Verein eher hinderlich sein, insbesondere wenn kein Geld fließt.
Der Verein ist aber eine eigene Körperschaft. Das Vermögen und auch die Rechte können dem Verein übertragen werden, bzw. gehören ihm sowieso. Wird nun über das Vermögen eines Mitgliedes die Insolvenz eröffnet, hat dies i.d.R. keinen Einfluss auf das Vermögen des Vereins und die gehaltenen Rechte.
Anders ist das bei einer Kapitalgesellschaft. Da ist der Kapitalanteil pfändbar und es muss ggf. sogar noch eine Bewertung (wegen der Rechte) stattfinden, wenn die Satzung (der Gesellschaftsvertrag) nichts anderes bestimmt.
Hier hilft am besten ein Notar. Bei einem Projekt von zwei Jahren dauer und mehreren Mitgliedern sollte man die 150,00 Euro für eine allgemeine Beratung durch den Notar aufbringen. Einen Rechtsanwalt benötigt man eigentlich erst, wenn man vorher den Notar ausgelassen hat :-D
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg