Tach!
darf eine Behörde/Amt z.B. für Wegbeschreibungen Kartenausschnitte von Google-Maps nutzen, nicht auf Webseiten sondern in gedruckter Form? Was ist dabei zu beachten?
Hat jemand Erfahrung damit?
Dazu braucht man keine Erfahrung, man muss nur auf die Google-Maps-Seite gehen und die dort erreichbaren Hilfetexte sowie die Nutzungsbedingungen lesen. Zur Not fragt man beim Anbieter selbst an. Damit bekommt man die Information aus erster Hand und nicht über das verlustbehaftete Stille-Post-Prinzip.
dedlfix.