M.: Anonymität im Netz

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nein, solange er die Rechnung trotzdem zahlt, auf welche Weise auch immer, ist mir das egal.

Wie ich oben geschrieben hab. Du bist in der Beweispflicht, dass die Rechnugen rechtmässig sind, wenn das FA prüft. Viel Spass dabei, wenn es die Kunden gar nicht gibt ...