Der Martin: Hätte noch einen kleinen Ansatz

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Hi,

... außerhalb des Truppenübungsplatzes führ der Fahrer des schleppenden LKW noch einigermaßen manierlich (40km/h sind für so ein Schlepp-Gespann laut StVO zulässig).

ich muss mich korrigieren. In der aktuellen Fassung der StVO finde ich dazu auch nichts mehr. Entweder gab es diese Vorschrift mal in einer früheren Fassung (wir reden immerhin von 1989*), oder es war nicht die StVO, sondern eine Dienstvorschrift der BW.
Jedenfalls stand dort schwarz auf weiß zu lesen, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen auf 40km/h begrenzt sei, und dass für Fahrzeuge über 3.5t ausschließlich eine Abschleppstange, kein Seil, verwendet werden darf.

Ich erinnere mich jetzt diffus, dass der Feldwebel in der Fahrschule noch darauf hinwies, dass das mit der Abschleppstange im zivilen Bereich nur eine gute Empfehlung sei, bei der BW aber eine klare Vorschrift. Das deutet darauf hin, dass diese Regeln aus einer militärischen Dienstvorschrift stammten.

Ach, gelten die 40 km/h auch für PKW bzw. Kleintransporter unter 2.8t?

Beim Bund schon.

Nach etwa 7km war die Fahrt zwar vorbei, ich aber auch ganz schön fertig.

Ja, ich hatte am Tag darauf auch Muskelkater in den Armen. :-)

Ciao,
 Martin

(*) Schade, dass alte Fassungen z.B. der StVO nicht mehr im Netz abrufbar sind, um etwa mit der aktuellen zu vergleichen. Zumindest in der StVZO weiß ich, dass im Lauf der Jahre das eine oder andere verschlimmbessert wurde.

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Treffen sich zwei Holzwürmer im Käse: "Na, auch Probleme mit den Zähnen?"
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