In dem Fall, und wenn die ganze Angelegenheit überschaubar in einer Bildschirmseite oder weniger erledigt ist, dann kann man auch mal Gnade vor Recht ergehen lassen.
Danke für die Abnahme ;-)
 nicht angemeldet
 nicht angemeldetIn dem Fall, und wenn die ganze Angelegenheit überschaubar in einer Bildschirmseite oder weniger erledigt ist, dann kann man auch mal Gnade vor Recht ergehen lassen.
Danke für die Abnahme ;-)