Gunther: Datei in anderes Dateiformat umwandeln

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N'Abend!

Gehört das Dateiformat zum Kunstwerk dazu? Vermutlich nicht.

Ebent! Gute Frage - nächste Frage. ;-)

Die Übertragungsart ist völlig wurscht, vergleiche andere Werke: Hast du das Recht zur Wiedergabe eines Liedes, ist es egal, ob du es von CD, Schallplatte oder Kassette abspielst.

Das ist etwas völlig anderes, denn mit dem jeweiligen Kauf von CD, Schallplatte oder Kassette hast du (jeweils) das Recht erworben. Die Frage wäre aber vielmehr, ob du wenn du die Schallplatte gekauft hast, aber keinen Plattenspieler hast, diese auch auf eine CD brennen dürftest (mal von dem Recht auf Privatkopie abgesehen)?
Außerdem ist dein Beispiel auch insofern anders gelagert, als dass du das erworbene Werk ja nicht öffentlich zugänglich machst.

Hast du das Recht zur Wiedergabe eines Gemäldes in einer Zeitschrift, ist es unerheblich, ob du das Bild abdruckst oder händisch in jedes Heft reinmalst.

Auch hier wäre ich mir nicht so sicher ..., ob nicht evt. das "Malen" schon eine ggf. nicht zulässige "Veränderung" des Werkes darstellt?

Das ist ja auch mein Problem - ich finde nichts dazu.
Ist aber mal wieder typisch: In der Praxis permanent auftretende (oder sich zwangsläufig ergebende) Fragen, werden in den Gesetzestexten nicht erwähnt ...! :-(

Ich finde es bemerkenswert, dass dir der Urheber offenbar bekannt ist, aber du als erstes Gesetzestexte durchwühlst und dann wildfremde Leute in irgendeinem Forum fragst, anstatt einfach denjenigen zu kontaktieren, der zuständig ist: den Urheber. Aber gut - wer keine Probleme hat, macht sich welche.

Solche "Kommentare" kannst du dir bitte in Zukunft sparen.
Es geht mir nicht um einen konkreten Fall, sondern darum, ob diese Fragestellung rechtlich eindeutig geklärt ist, oder ob man sich/ ich mir (besser) von jedem Urheber dieses Recht extra und explizit einräumen lassen muss.

Ich würde Wetten darauf abschließen, dass es mit Sicherheit einige Leute/ Firmen gibt, die bspw. bei Schriftarten den Verwender abmahnen, wenn neben dem TTF Format auch andere Formate erstellt und verwendet wurden.

Und ich frage auch nicht "wildfremde Leute in irgendeinem Forum", sondern vielmehr weiß ich ziemlich gut, dass sich hier etliche User tummeln, die beruflich/ professionell mit der Materie zu tun haben.

Ferner kommt es bei nicht absolut eindeutiger Rechtslage im Zweifelsfall (also im Streitfall) auf die Rechtssprechung des jeweiligen Gerichts an. Und dank immer noch "fliegendem Gerichtsstand" hast du da ganz schnell die berühmte "A...-Karte".

Also bitte entschuldige, wenn ich an der Meinung von anderen Usern hier interessiert bin, und besten Dank, dass du mir auch deine mitgeteilt hast.

Gruß Gunther