dedlfix: Impressum Pflicht private Seite aktueller Stand

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Tach!

Sieh dir bitte die Information zur Impressumspflicht in der Wikipedia an.
als hätte ich das nicht längst gemacht.

Das wusste ich ja nicht.

Ein langjähriges und zeitweise sehr aktives Mitglied in euerem Verein/Forum hat eine Webseite mit sehr vielen politischen Statements.

Wenn das öffentlich zugänglich ist, dann kann man kaum noch von einer privaten Site sprechen. Besondersn dann icht, wenn andere Personen vom Inhalt betroffen sind.

Nun fand ich dort keinerlei Impressum, also habe ich mich gefragt, wenn Ihr Experten das so angeht, dann ist der schwer verständliche und mit unzähligen Nebenverweisen ausgestattete Wikipediartikel vielleicht nicht mehr so aktuell.

Auch wenn er teilweise nicht sehr einfach verständlich ist, heißt das nicht, dass er veraltet ist. Das ist der Inhalt:

1 Geschichte
2 Recht in der Bundesrepublik Deutschland
2.1 Bürgerliches Gesetzbuch
2.2 Ablösung des Teledienstegesetzes
2.3 Informationspflichten nach dem Telemediengesetz
2.4 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
2.5 Presserecht
2.6 Grundsatzentscheidungen
2.7 Keine Impressumspflicht
3 Recht in Österreich
4 Recht in der Schweiz
5 EU
6 Weblinks
7 Einzelnachweise

Mal schauen, was es da so gibt.

1 Geschichte

Ein Satz - uninteressant.

2 Recht in der Bundesrepublik Deutschland
2.1 Bürgerliches Gesetzbuch
2.2 Ablösung des Teledienstegesetzes

Ist auch nur Geschichtliches - uninteressant.

2.3 Informationspflichten nach dem Telemediengesetz

Da gehts los. Erster Satz: "geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien". Gut, man kann darüber streiten, was geschäftsmäßig ist. Es ist jedenfalls nicht nur, wenn man einen Shop betreibt, sondern meint, dass etwas nachhaltig betrieben wird. Darunter kann auch ein privat betriebenes Angebot fallen, wenn es sich an die Öffentlichkeit wendet. Eine Seite mit privaten Informationen wird jedoch kaum "in der Regel gegen Entgelt" angeboten, weswegen der Teil nicht zutrifft.

2.4 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung

Ein Satz - Link gefolgt - "Dienstleistungserbringer" - wird wohl nicht zuzutreffen.

2.5 Presserecht

Der erste Teil - Druckwerk - unzutreffend.
Der zweite Teil sagt etwas über private Angebote aus. Dazu kommt später nochwas. Aber er gilt auch für alles, was nicht in die Gruppe der nach 2.3 Verpflichteten fällt.

2.6 Grundsatzentscheidungen

Erster Punkt - unzutreffend.
Zweiter Punkt - informativ.
Dritter Punkt - unzutreffend, weil nach 2.5, zweiter Teil, eine Anschrift reicht.

2.7 Keine Impressumspflicht

Das solltest du lesen.

Die folgenden Abschnitte sind unwichtig.

dedlfix.