Jörg Reinholz: Kontoauszüge abholen

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Wann-ist-das-Auslesen-und-die-Veroeffentlichung-fremder-Daten-zulaessig

Es geht um das Auslesen UND die Veröffentlichung FREMDER Daten.

Erste Verfolgungshürde: Die Daten sollen ja nicht veröffentlicht, sondern in der eigenen EDV weiterverarbeitet werden. Zu dem Zweck werden die ja auch von der Bank vertragsgemäß zur Verfügung gestellt.

Zweite Verfolgungshürde: Die mir von der Bank vertragsgemäß zur Verfügung gestellten Daten rufe ich ab. Danach sind das MEINE Daten.

Ob ich das mit einem klassischem Browser mache, ob ich das mit curl, wget oder gar telnet mache geht die Bank kaum was an. Zu dem kann die das (wenn ich es richtig mache) auch nicht fest stellen.

Einfacher sicherer und bequemer ist es allerdings, sich bei der Bank ganz freundlich nach der API für den automatischen Abruf zu erkundigen und ggf. freischalten zu lassen. Dann bekommt nämlich auch Hinweise per Mail, wenn sich was ändert oder wann und voraussichtlich wie lange das System geplant wegen Wartungen etc. nicht erreichbar ist.

Möglicherweise will die Bank dafür eine Gebühr. Aber glaube mir, die ist so kalkuliert, dass Du besser fährst, wenn Du den Zoll zahlst.

Jörg Reinholz