Jörg Reinholz: idiotisches Rechtsverständnis

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Om nah hoo pez nyeetz, Jörg Reinholz!

So idiotisch finde ich dieses Rechtsverständnis gar nicht. Wer, wenn nicht der Betreiber eines Services selbst, könnte etwas gegen die illegale/unerlaubte/unerwünschte Nutzung seines Dienstes unternehmen?

Man kann es so sehen, dass dieser (Du schreibst selbst: "Betreiber eines Services") nur die Infrastruktur stellt. Den wissentlichen und willentlichen Versand der Nachricht bewirkt dann ausschließlich der Benutzer. Dann würde man die Kirche im Dorf lassen. Es gibt bei der Abwägung durchaus ein paar Punkte zu beachten, z.B. die Menge des Payloads, also was der Betreiber selbst an Werbung an die Mail anhängt, ob es eine einfache Sperrmöglichkeit für die belästigten Empfänger gibt, etc. pp.

ABER:

Ich sehe durchaus den Fakt, dass unser Gast aus Unwissenheit eine Infrastruktur bereit stellt, die "per se" zum Spammen und Stalken geeignet ist. Die Frage ist, wie viele der Nutzungen seit der Inbetriebnahme Missbrauch wie Pillen- Virenscanner- oder Versicherungswerbung, Ankündigungen von großen Erbschaften oder Werbung für die vermeintlich lukrative Beteiligung am Verschieben der Vermögen irgend welcher abgesetzter afrikanischer Ersatzhitler oder Belästigungen ehemaliger Partner waren und wie er solche missbräuchlichen Nutzungen in Zukunft verhindern will. Immerhin schadet er ja auch sich selbst (und eventuell den Mitmietern auf einem shared host, also auch seinen Hoster) weil sein Host in den einschlägigen Listen landet und er dann womöglich nicht mal mehr an sich selbst Mails schicken kann (Kontaktformular etc.). Sein Hoster kann, soll und wird ihn feuern, wenn derlei passiert.

Und weil es genau diese Mechanismen gibt frage ich mich, was da eigentlich die von verschiedenen Gerichten herbeigefaselte Mitstörerhaftung da noch soll und vor allem, wie diese Richter teilweise annehmen können, es gehe um Streitwerte von 15.000 Euro. Den Richter halte ich "idiotisches Verhalten im Amt" vor.

Jörg Reinholz