Der Martin: Diskussionen bei Schritt 2 beginnen

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Hi,

man hat zum Beispiel "einen 16Mbit-DSL-Anschluss mit Internet-Flatrate"
Nein, das hat man nicht, höchstens "einen bis zu 16Mbit-DSL-Anschluss mit Internet-Flatrate", der lediglich die max. mögliche Geschwindigkeit beschreibt - genau festnageln lassen sie sich nicht auf die tatsächliche Geschwindigkeit.

ich weiß, aber gab es nicht in den letzten zwei, drei Jahren genau deswegen öfters Zoff? Und haben nicht Verbraucherschutz- und ähnliche Organisationen behauptet, dass man bei deutlich niedrigerer tatsächlicher Datenrate gute Chancen bei einer Klage z.B. auf Erstattung eines Teils der gezahlten Gebühren hätte?

Ich habe das seinerzeit nicht weiter verfolgt, weil ich wohl einer der wenigen DSL-Kunden bin, die *wirklich* die Bandbreite haben, die im Vertrag steht, bzw. sogar etwas mehr. Allerdings nicht beim Rosa Riesen.

So long,
 Martin

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Mit einem freundlichen Wort und einer Waffe erreicht man mehr, als mit einem freundlichen Wort allein.
  (Al Capone, amerikanische Gangsterlegende)
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