martachen: Diskussionen bei Schritt 2 beginnen

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Hallo,

Hi,

man hat zum Beispiel "einen 16Mbit-DSL-Anschluss mit Internet-Flatrate"
Nein, das hat man nicht, höchstens "einen bis zu 16Mbit-DSL-Anschluss mit Internet-Flatrate", der lediglich die max. mögliche Geschwindigkeit beschreibt - genau festnageln lassen sie sich nicht auf die tatsächliche Geschwindigkeit.

ich weiß, aber gab es nicht in den letzten zwei, drei Jahren genau deswegen öfters Zoff? Und haben nicht Verbraucherschutz- und ähnliche Organisationen behauptet, dass man bei deutlich niedrigerer tatsächlicher Datenrate gute Chancen bei einer Klage z.B. auf Erstattung eines Teils der gezahlten Gebühren hätte?

Soweit ich mich erinnere hat die Verbraucherschutzzentrale die Mobilanbieter letzten Herbst(?) abgemahnt wegen der Irreführung der Kunden, da ne Flatrate beworben wurde und nur im sternchen was von ner Begrenzung stand.

Aber das Ergebnis war, dass eine Zeitlang mit zB 1GB-Datenpaketen geworben wurde, statt Flatrate.
Wobei bei der Telekom steht schon wieder der Begriff Datenflat mit bis zu xy MBit/s und xyz MB/GB Highspeed-Volumen. Aber so ganz trifft das mein Verständnis von Flatrate nicht. Das wär ja fast so als wenn man all-you-can-eat bezahlt und nachem dritten Schnitzel sagt dir der Kellner, dass du ab jetzt nur noch Salat essen darfst.

martachen