Die Cookies befinden sich auf seinem Rechner und damit darf er in dieser Hinsicht tun, was er will.
Das sehe ich auch so, aber evtl. gibt es einen Richter, der das Löschen eines Cookies zum Erlangen von kostenpflichtigen Informationen als strafbare Handlung sieht. Wenn Vorsatz nachzuweisen ist, _könnte_ es einen Unterschied machen.
War es nicht das AG Köln, das immer wieder durch wunderliche Urteile aufgefallen ist (oder immer noch auffällt)?