M.: Frage zu Vorgehensweise einer Webseite

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Das sehe ich auch so, aber evtl. gibt es einen Richter, der das Löschen eines Cookies zum Erlangen von kostenpflichtigen Informationen als strafbare Handlung sieht. Wenn Vorsatz nachzuweisen ist, _könnte_ es einen Unterschied machen.

War es nicht das AG Köln, das immer wieder durch wunderliche Urteile aufgefallen ist (oder immer noch auffällt)?