Eines der Probleme beim Double-Opt-in Verfahren ist ja, dass man um überhaupt einen Nachweis führen zu können quasi einen Verstoß gegen den Datenschutz zumindest "billigend" in Kauf nehmen muss!
In wie fern betrifft das den Datenschutz?
Habe ich die Antwort daruf irgendwo übersehen?
möglicherweise meint er das